[INFOGRAFIK] Suche nach vermissten Personen


Smartphone suchenWann sollte man jemanden als vermisst melden, welche Schritte sollte man unternehmen?

Die Zahl der als vermisst geltenden Personen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Im April 2016 waren in der Datei „Vermi / Utot“ insgesamt rund 18.400 aktuelle Vermisstenfälle gespeichert.

Das Verschwinden von Madeleine McCann 2007 aus Portugal, Stephanie aus Dresden 2006 oder Natascha Kampusch 1998 gehören zu den bekanntesten und die Öffentlichkeit am meisten bewegenden Fällen. Vor allem deshalb, weil sie bis heute nicht vollständig geklärt werden konnten.

Ähnliche Fälle, bei denen Menschen verschwinden, gibt es aber wesentlich mehr. Nicht allen Fällen schenkt man viel Platz in den Medien, Beachtung und Engagement. Jeden Tag laufen wir – ohne stehen zu bleiben und nachzudenken – an Vermisstenplakaten vorbei, die von weiteren Suchaktionen künden. Dabei verdient jeder Vermisste, wiedergefunden zu werden.

 


Was versteht man unter Verschwinden?

Gemäß dem Hauptdokument, in dem Fragen rund um die Suche nach vermissten Personen geregelt werden, ist unter Verschwinden „das Eintreten eines Ereignisses“ zu verstehen, „das es unmöglich macht, den Aufenthaltsort einer natürlichen Person zu ermitteln und den Schutz ihres Lebens, ihrer

Gesundheit oder ihrer Freiheit sicherzustellen, und das zugleich verlangt, sie wiederzufinden bzw. ihr zu Hilfe zu kommen”.

Immer dann, wenn:

    • wir mit einer Person keinen Kontakt aufnehmen können,
    • die Person an ihren Wohnort nicht zurückgekommen ist,
    • wir über keine Informationen darüber verfügen, wo sie sich aktuell aufhalten kann,
    • wir begründete Zweifel an ihrem Gesundheitszustand haben,

kann es sich um ein Verschwinden handeln.

Es lohnt sich nicht, Anzeichen herunterzuspielen. Eine schnelle Reaktion ist notwendig, um die Chance darauf, die vermisste Person wiederzufinden, zu erhöhen.

 


Wann sollte man jemanden als vermisst melden?

Mein Kind ist verschwundenEs gibt nur eine Antwort auf diese Frage: Sofort. Dass man erst einmal 48 Stunden nach dem Verschwinden einer Person abwarten muss, ist ein Mythos!

Sobald wir anfangen, uns um einen Angehörigen Sorgen zu machen, sollten wir ohne zu zögern eine Vermisstenanzeige bei der nächsten Polizeieinheit aufgeben. Dem die Anzeige aufnehmenden Polizeibeamten sollte man auch ein Foto von der vermissten Person überreichen sowie sämtliche Informationen, die dabei helfen können, den Aufenthaltsort dieser Person zu ermitteln (z.B. Kleidung am Tag des Verschwindens, Gesundheitszustand, allgemeine geistige und körperliche Verfassung) mitteilen.

 


Wer darf eine Vermisstenanzeige aufgeben?

Berechtigt, eine Vermisstenanzeige aufzugeben, sind nach dem geltenden Recht Familienangehörige, Vormunde, gesetzliche Vertreter, Leiter von Einrichtungen, in denen sich die vermisste Person bisher aufgehalten hat (z. B. Heilanstalten, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen), Vertreter einer Konsularbehörde (wenn es sich bei dem Vermissten um einen Ausländer handelt).

Eine bindende Vermisstenanzeige kann auch von einer anderen Person erstattet werden, die auf die Umstände des Verschwindens hinweist oder einen begründeten Verdacht hat, dass die vermisste Person Opfer einer Straftat geworden ist.

Wonach wird man uns fragen?

Nach allem, was dazu beitragen kann, um die vermisste Person wiederzufinden. Es ist deshalb ratsam, sich möglichst an viele Details zum Verschwinden der Person sowie an das Datum des letzten Kontakts zu erinnern.

Wir werden von Polizeibeamten auch gebeten werden, die Blutgruppe der vermissten Person, Gegenstände, die sie mit sich führen kann, ihre Angewohnheiten sowie Adressen, unter denen sie sich aufhalten kann, zu benennen.

Eine wesentliche Rolle spielen auch Angaben dazu, ob die/der Vermisste in Sozialen Netzwerken aktiv war, wie weit sie/er sich bisher von dem Aufenthaltsort entfernte sowie zu Maßnahmen, die im Rahmen der Suche von der Familie und Bekannten bereits ergriffen wurden (z. B. Aufnahme einer Zusammenarbeit mit einem Privatdetektiv bzw. mit Nichtregierungsorganisationen).

Wenn Sie nach Einzelheiten zum Leben der vermissten Person gefragt werden, machen Sie dazu präzise und gewissenhafte Angaben. Sie können sich als entscheidend erweisen, um die von der Polizei unternommenen Maßnahmen in die richtige Richtung zu lenken und zu einem schnellen Erfolg beizutragen.

 


Handeln Sie nicht allein

Wurde eine Vermisstenanzeige aufgegeben, so ist die Polizei verpflichtet, sofort Maßnahmen einzuleiten, mit denen der aktuelle Aufenthaltsort der vermissten Person ermittelt werden soll. Deshalb gilt es, sich auf deren Hilfe einzulassen.

Die Information über das Verschwinden einer Person wird umgehend im Nationalen Informationssystem der Polizei verzeichnet und ist damit für alle Polizeibeamten in ganz Deutschland einsehbar. Weitere Handlungen ergeben sich daraus, welcher konkreten Kategorie der jeweilige Vermisstenfall zugeordnet wird.

 


Kategorien vermisster Personen

Statistik zur Kindervermisstenanzeige In der Anordnung Nr. 124 des Hauptkommandanten der Polizei sind drei Kategorien von Vermissten vorgesehen.

  • Vermisste(r) der I. Kategorie ist eine Person, die ihren letzten Aufenthaltsort plötzlich und unerwartet verlassen hat. Die begleitenden Umstände können darauf hindeuten, dass sie Opfer einer Straftat geworden ist bzw. eine andere Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit und ihre Freiheit besteht. Unter diese Kategorie fallen am häufigsten Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr, die zum ersten Mal vermisst werden, sowie Personen, deren psychischer Zustand darauf hindeuten kann, dass sie Selbstmord begehen wollen, oder die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, ihrer Krankheit oder Störung psychischer Funktionen auf Hilfe anderer angewiesen sind.
  • Bei einer/einem Vermissten der II. Kategorie handelt es sich um eine Person, bei der das Verlassen des festen Wohnsitzes keinen Verdacht auf Gefahr für ihr Leib und Leben weckt. Dies gilt für Personen, die zuvor Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben sowie Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, den Wunsch, es zu ändern, geäußert und beim Verlassen ihres Wohnortes persönliche Sachen mitgenommen hatten.
  • Vermisste/r der III. Kategorie ist minderjährig und hat den Wohnort aus eigener Initiative verlassen (z.B. Weglaufen von Zuhause oder Flucht aus einer Betreuungs- und Erziehungseinrichtung) bzw. volljährig und hat die Einrichtung eigenmächtig verlassen, in der sie/er per Gerichtsbeschluss eingewiesen worden war (z.B. Psychiatrische Klinik, Einrichtung der Sozialfürsorge). Die Kategorie umfasst auch Fahndungen im Zusammenhang mit der Entführung durch Eltern.

 

Überprüfen Sie die Richtigkeit der zugrunde gelegten Kategorie

Die Polizei unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um die vermisste Person wiederzufinden und nach Hause zu bringen. Nicht über alle Handlungen wird dabei informiert. Vergewissern Sie sich bei der Erstattung der Vermisstenanzeige, ob sie richtig klassifiziert wurde. Scheuen Sie sich nicht, den Polizeibeamten von Ihren Zweifeln und Gefühlen zu erzählen. Eine richtige Klassifizierung ist bei der Fahndung von fundamentaler Bedeutung!

Die Maßnahmen, die sich aus der Klassifizierung der vermissten Person ergeben, sind zwar ähnlich, ihre Dynamik sowie die eingesetzten Kräfte und Mittel hängen aber vom Einzelfall ab.

 


„VERMISSTER, VERMISSTE” – wie fahndet die Polizei?

Die von Polizeibeamten ergriffenen Maßnahmen umfassen u.a. Überprüfung von Aufenthaltsorten der vermissten Person (z.B. Krankenhäuser, Notunterkünfte, Ausnüchterungszellen), Sicherstellung von persönlichen Gegenständen, aus denen sich eventuell das genetische Profil aussondern lässt (z.B. Kamm, Zahnbürste), Sicherstellung der medizinischen Dokumentation und der Behandlungsgeschichte, Auswertung der Videoüberwachung in der Gegend, in der die Person verschwunden ist, bzw. an den Orten, an denen sie gesehen wurde, oder konkrete Suchaktionen im Gebiet, in dem die Person verschwunden ist – in Zusammenarbeit mit anderen Diensten.

Wird bei einer Recherche in der Datei „Vermi/Utot“ festgestellt, dass eine unbekannte Leiche/nicht identifizierte Person mit einer vermissten Person identisch sein könnte, werden die beteiligten Dienststellen informiert. Sie führen einen direkten Abgleich der Beschreibungsmerkmale des jeweiligen Gegenparts durch.
Reichen die vorhandenen Merkmale für eine zweifelsfreie Identifizierung nicht aus, erfolgt ein DNA-Abgleich. Ist die Identität eines Vermissten mit einer unbekannten Leiche/nicht identifizierten hilflosen Person nachgewiesen, werden die Angehörigen benachrichtigt. Alle betroffenen Daten werden aus der Datei gelöscht. Die Datei enthält grundsätzlich nur aktuelle Fälle.

 


Was kann man noch tun?

Um die eingeleiteten Maßnahmen zu maximieren, lohnt es sich, die Dienste eines Privatdetektivs zu nutzen. Seine Beteiligung ist besonders dann hilfreich, wenn eine Person bereits lange, mehrere Jahre vermisst wird und das Engagement der Polizei an den Fahndungen allmählich nachlässt.

Rechtliche und psychologische Hilfe sowie Unterstützung bei aktiven Suchaktionen kann man bekommen, wenn das Verschwinden einer Person bei Nichtregierungsorganisationen gemeldet wird, die diese Art von Aktivitäten anbieten (Stiftung „Initiative Vermisste Kinder“ oder Verein „die-vermisstensuche“. Sie überwachen die polizeilichen Maßnahmen und informieren die Öffentlichkeit darüber, dass jemand vermisst wird. Voraussetzung für eine solche Zusammenarbeit ist allerdings, dass eine Vermisstenanzeige zuvor bei der Polizei aufgegeben worden war.

Die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen sollten durchdacht und gut organisiert werden. Emotionen, die Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten, dürfen die von Ihnen unternommen Schritte nicht beherrschen. Chaos, mangelnde Schlüssigkeit und Inkonsequenz bei Ihren Bemühungen können sich auf die Fahndungen negativ auswirken.

 


Wie kann man sich und andere vor dem Verschwinden schützen?

Wenn jemand verschwindet, ist das eine äußerst traumatische Erfahrung für die Angehörigen. Leider ist es auch eine Gefahr, die sich nicht vollständig verhindern lässt.

Macht man sich aber die technologische Entwicklung zunutze, so kann man das Risiko reduzieren. Hilfreich sind dabei GPS-Tracker, die den aktuellen Aufenthaltsort orten. Sehr wichtig ist es, Ihre Kinder und Ihnen nahestehende Senioren, die manchmal unter altersbedingten Gedächtnisproblemen leiden, damit auszustatten. Altersdemenz, Alzheimer und andere neurodegenerative Erkrankungen führen dazu, dass viele Menschen im vorgerückten Alter nicht mehr nach Hause zurückfinden, wenn sie es einmal verlassen haben.

Die auf dem Markt erhältlichen Ortungssysteme können völlig nichtinvasiv, z.B. in einer Armbanduhr, installiert werden.

 


Seien Sie immer da, nicht nur ab und zu

Die Suche nach vermissten Personen ist eine schwierige Aufgabe, die viel Zeitaufwand und Geduld erfordert. Man kann sich aber Qualen und Sorgen um das Schicksal der Angehörigen ersparen, wenn man ehrliche Beziehungen pflegt, die auf Vertrauen, Akzeptanz und Unterstützung basieren. Dadurch können wir rechtzeitig beunruhigende Anzeichen erkennen, die von einer geplanten Flucht vor Problemen; von dem Wunsch, das eigene Leben zu ändern; von einer Depression oder von einem psychischen Zusammenbruch zeugen können. Achten wir auch auf Veränderungen, die im Leben unserer Nächsten eingetreten sind. Vergewissern wir uns, ob sie sich nicht etwa in kriminelle oder andere riskante Aktivitäten verwickelt haben, die eine Gefahr für ihr Leib und Leben mit sich bringen können.

Es sind eben die Familie und die Angehörigen, die über die wichtigsten Informationen über das Leben der vermissten Person verfügen sollten. Die Nutzung dieses Wissens durch die Polizei und andere beteiligte Akteure wird die Aussichten auf einen glücklichen Ausgang der Fahndungen zweifellos erhöhen.

Vermisstenrate in Deutschland


Dodaj komentarz

Hinterlasse den ersten Kommentar!

avatar
  Subscribe  
Benachrichtige mich zu: