Die Legalität von GPS-Ortungsgeräten

Das Spiel mit dem Anpeilen der Lage wird immer beliebter. Wir alle werden angepeilt, wenn wir Internet auf der Ebene von mobilen Geräten nutzen. Die meisten von ihnen erfordern nämlich die Zurverfügungstellung unserer geographischen Koordinaten. Der Wissenshunger nach dem gegenwärtigen Standort geht weit über die Bedürfnisse aller Konzerne hinaus. An demselben Hunger leidet auch der Otto Normalverbraucher. Kann er ihn im Einklang mit dem geltenden Gesetz stillen?


Die schnelle Bestimmung unserer Lage unterwegs oder die Berechnung der zum Ziel verbliebenen Kilometer. Die interessantesten Cafés, empfohlene Restaurants und andere Attraktionen in der Nähe unseres Standorts. Die Überprüfung der gegenwärtigen Luftqualität und der nächsten Pokémons, die wir mit unserem Pokéball fangen wollen. Wer von uns hat solche Dienste nicht schon einmal genutzt? Das alles ist dank des GPS-Systems möglich.

Immer häufiger greifen wir nach Ortungsgeräten, die uns präzise den Aufenthaltsort einer bestimmten Person, eines entlaufenen Haustiers oder unseres beweglichen Eigentums angeben können. Inwieweit ist die Verwendung solcher Geräte gesetzeskonform?



Was sagt das Gesetz dazu?

Die Verwendung von Ortungsgeräten ist nicht immer legal. Erstens verletzt sie das in der Verfassung verankerte Recht auf Privatsphäre. Zweitens kann sie auch mit Stalking gleichgesetzt werden – einer Straftat, die auf der ständigen, quälenden Verfolgung eines Opfers beruht.

Auf den ersten Blick scheint die Frage von Ortungsgeräten entschieden. Bereits in diesem Augenblick könnten viele von uns feststellen, dass angesichts der dargelegten Punkte die Ortungsgeräte einfach illegal sind. Dies stimmt jedoch so nicht.


Wann und bei wem darf man ein GPS-Ortungsgerät installieren?

Die Installation eines Ortungsgerätes am Halsband eines entlaufenen Vierbeiners verletzt wohl nicht das Recht auf Privatsphäre, denn für diesen gilt dieses Recht nicht. Als verantwortungsbewusste Hunde- oder Katzenbesitzer haben wir das Recht, unsere Vierbeiner vor Verlust oder Diebstahl zu schützen.

Ähnlich verhält es sich mit den Kindern, die es im Laufe der Zeit als zumindest peinlich empfinden, von der Schule von ihren Eltern abgeholt zu werden. Es schadet nicht, wenn der Grundschüler etwas mehr Selbstständigkeit erlangt, vor allem wenn die Entfernung nach Hause nicht besonders groß ist. Alle Eltern wissen jedoch, was die Angst und Sorge um ihr Kind bedeuten kann. Dann stellen GPS-Ortungsgeräte eine hilfreiche Lösung dar. Nach Installation im Lieblingsplüschtier oder in der Armbanduhr erlauben sie es, eine Kompromisslösung zu finden. Die Sorge um die Sicherheit des Kindes verschwindet, wenn wir es mit einem Gerät ausstatten, das uns die Verfolgung seiner Wanderroute erlaubt. Immer mehr Ortungsgeräte für Kinder verfügen über eine SOS-Taste, die bei Drücken die Eltern sofort über die Gefahr informiert.

Genauso legal ist die Ausstattung einer uns verwandten älteren Person – der Mutter, des Vaters, des Großvaters oder der Großmutter – mit einem GPS-Ortungsgerät. Ins besondere, wenn sie an einer neurogenen Krankheit, z.B. Alzheimer, leidet. Die Armbanduhr ist, ähnlich wie im Fall einer Kinderuhr, auch mit einer SOS-Taste ausgestattet. Die Bestimmung

des Aufenthaltsortes einer verwandten älteren Personen verhindert, dass sie verloren geht, beugt Problemen in Zusammenhang mit der selbständigen Rückkehr nach Hause vor und ermöglicht eine sofortige Reaktion in Gefahrensituationen.

Das Verfolgen einer älteren Person per GPS ist also ein gut gemeintes Vorgehen. Wenn wir einen Verwandten mit einer solchen Uhr ausstatten, lohnt es sich, sie über die zusätzlichen Funktionen zu informieren, die sie erfüllen kann.



Arbeitnehmer versus Arbeitgeber – das Ortungsgerät im Dienstfahrzeug

Fast alle Angestellte von Transportunternehmen haben sich schon einmal die Frage gestellt: Hat der Arbeitgeber das Recht, die Route des Fahrzeugs zu verfolgen, das ich fahre? Ja, das hat er. Auch wenn 58 % der Berufsfahrer glauben, dass die durch den Arbeitgeber geführte Fahrzeugortung eine Überwachungsmaßnahme darstellt.

Das Dienstfahrzeug ist Eigentum des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stellt es also dem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Und nur für diese Zwecke. Er hat also das Recht zu kontrollieren, ob das genutzte Fahrzeug gemäß seiner Bestimmung genutzt wird, z.B. ob der Fahrer es nicht für private Zwecke missbraucht. Die Kontrolle dieser Art kann auch auf der Verifizierung der Nichtbefolgung von Verkehrsvorschriften basieren, sei es zu schnelles Fahren oder Benutzung von Straßen, die für das Fahrzeug mit einem bestimmten Gewicht nicht vorgesehen sind. Die Voraussetzung zur Durchführung einer solchen Kontrolle ist jedoch die vorherige Information des Mitarbeiters über ihre Anwendung.

Wenn der Arbeitgeber dies getan hat und der Mitarbeiter damit einverstanden war, dann ist die Nutzung des Ortungsgerätes keineswegs illegal.


Der Untreue auf der Spur – das Ortungsgerät im Auto des Partners

Die Studien des Zentrums für soziale Prävention zeigen, dass 40 % der Männer und 32 % der Frauen Untreue zugeben. Lange Romanzen sind eher eine Frauendomäne. Kann man zur Ermittlung von Beweisen für die Untreue ein GPS-Ortungssystem nutzen?

Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig. Der gemeinsame Ehebund oder Eigenheimkredit geben niemandem das Recht, den Partner nach Belieben zu kontrollieren. Die Verwendung eines Ortungsgerätes zu diesem Zweck kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Bedeutend besser sind dann solche Werkzeuge wie eine Minikamera in der Wohnung, deren Eigentümer wir sind. Was machen wir jedoch, wenn der Partner konsequent Rendezvous in der gemeinsamen Wohnung meidet und es gerade die häufigen „Erledigungsfahrten“ oder „Dienstreisen“ sind, die uns stutzig machen und Zweifel an der Treue unseres Partners wecken.

Hierfür gibt es zwei Alternativlösungen. Wenn das Auto, mit dem sich unser Partner fortbewegt, uns gehört, dürfen wir darin ein GPS-Ortungsgerät installieren. Wir haben nämlich das Recht dazu, unser Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen, und genau zu diesem Zweck installiert man doch Ortungsgeräte in Autos.

Die Montage eines Ortungsgerätes lohnt sich auch dann, wenn wir nur Mitbesitzer des Fahrzeugs sind. Dann sollte man jedoch darüber den Zweitbesitzer informieren, was die Aufdeckung der Untreue verhindern kann.

Wenn man Beweise für die Untreue erlangen will, lohnt es sich, die Hilfe eines Detektivs in Anspruch zu nehmen.


Das Rezept? Gesunder Menschenverstand

Die Verwendung von GPS-Ortungsgeräten ist also möglich und in bestimmten Situationen durchaus legal. Eine unüberlegte Verwendung bringt uns jedoch in Gefahr, juristische Konsequenzen zu tragen und sich Vorwürfe wegen der Verletzung der Privatsphäre und des fehlenden Vertrauens einzuhandeln. Wie überall sonst – bei der Durchführung von Spionagemaßnahmen auf eigene Faust sollte man den gesunden Menschenverstand walten lassen. Im Zweifelsfall lässt man sich von Fachleuten beraten und beauftragt einen Privatdetektiv.

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